Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie des Fernsprechgrundentgelt
Für die Befreiung der Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie die Fernsprechgrundentgelte sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular (liegt bei der Gemeinde auf)
- Einkommensnachweis
- Pensionsnachweis
- Meldezettel