Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie des Fernsprechgrundentgelt

Für die Befreiung der Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie die Fernsprechgrundentgelte sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

- Antragsformular (liegt bei der Gemeinde auf)  
- Einkommensnachweis 
- Pensionsnachweis 
- Meldezettel

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