Direktförderung von Biomassekleinfeuerungsanlage

Für die Direktförderung von Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

- Antragsformular (liegt im Gemeindeamt auf und ist vom Gemeindeamt zu
  bestätigen)
- detaillierte Originalrechnungen  
- Einzahlungsbestätigungen im Original  
- Wärmebedarfsberechnung nach ÖNORM  
- Technische Dokumentation der Feuerungsanlage

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