Direktförderung von Biomassekleinfeuerungsanlage
Für die Direktförderung von Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular (liegt im Gemeindeamt auf und ist vom Gemeindeamt zu
bestätigen)
- detaillierte Originalrechnungen
- Einzahlungsbestätigungen im Original
- Wärmebedarfsberechnung nach ÖNORM
- Technische Dokumentation der Feuerungsanlage