Förderungen der Gemeinde Dobl
Fotovoltaikanlagen
Fotovoltaikanlagen werden von der Gemeinde (GR.-Beschluss vom 23.4.2009) pauschal mit € 200,00 gefördert. Anträge sind im Gemeindeamt einzubringen.
Voraussetzung: Die Fotovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 1 KW-Bic aufweisen.
Wärmepumpen
Wärmepumpen, welche die Energie aus der Luft, dem Wasser oder der Erdwärme gewinnen werden von der Gemeinde (GR.-Beschluss vom 23.4.2009) pauschal mit € 200,00 gefördert.
Anträge sind im Gemeindeamt einzubringen.
Voraussetzung: Die Anlage muss überwiegend der Raumheizung dienen.
Musikunterricht
Die Marktgemeinde Dobl gewährt SchülerInnen und StudentInnen mit Hauptwohnsitz in Dobl im Alter bis zu 24 Jahren eine Unterstützung von 50 % der Kosten einer vollen Unterrichtsstunde bis zu einer Höhe von maximal € 300,00 pro Schuljahr und pro Instrument.
Die Förderungsabwicklung für Schüler der Musikschule der Trachtenkapelle Dobl erfolgt direkt mit dieser.
Besuch der Privaten Neuen Mittelschule Dobl*
Die Marktgemeinde Dobl übernimmt für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Dobl die Kosten für den Besuch der Privaten Neuen Mittelschule der Barmherzigen Schwestern in Dobl. Dies bedeutet einen Aufwand von ca. € 950,00 pro Kind und Schuljahr.
Zuschuss für Schikurse, Schullandwochen, Wienwochen etc.
Die Marktgemeinde Dobl gewährt jedem Schüler bis zum 19. Lebensjahr für die Teilnahme an Schullandwochen, Schikursen, Kinderferienaufenthalten, Schwimmwochen etc. einen Zuschuss von € 45,00 einmalig pro Schuljahr. Notwendig ist jeweils die Vorlage einer Bestätigung.
Diese Förderung wird nur rückwirkend auf 1 Jahr gewährt.
Solaranlagen
Bei Vorliegen der Unterlagen und Einhaltung der Bedingungen für die Landesförderung für die Errichtung von Solaranlagen gewährt die Gemeinde Dobl einen Zuschuss von € 25,00 pro m² Kollektorfläche.
Näheres unter: www.energieberatungsstelle.steiermark.at
Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie
Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie (Hackschnitzel, Pellets, Holzvergaser etc.) werden pro Anlage mit € 400,00 subventioniert. (Die Förderung wird nur bei Einhaltung der Bedingungen für die Landesförderung gewährt)
Näheres unter: www.stmk.gv.at/verwaltung/ra3-ebs/start.htm
Lehrlingsförderung
Die Gemeinde gewährt jedem Gewerbebetrieb im Gemeindegebiet für die Aufnahme eines Lehrlings einen einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschuss von € 200,00. Anträge sind im Gemeindeamt einzubringen.
Zuzahlung zur Straßenasphaltierung von Privatwegen
Die Gemeinde gewährt bei Asphaltierung von privaten Zufahrten von öffentlichen Straßen und Wegen aus eine einmalige Subvention von € 400,00 wenn durch diese Asphaltierung mindestens 2 Baugrundstücke aufgeschlossen werden.
Alle Förderungen müssen direkt im Marktgemeindeamt beantragt werden
und werden von dort direkt an die Subventionsempfänger ausbezahlt.
Der Anlassfall (z.B. Schulveranstaltung, Inbetriebnahme Solaranlage, Vertragsabschluss etc.) für die jeweilige Förderung darf im Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurück liegen.
*Diese Förderungen werden nicht direkt ausbezahlt.