Medieninhaber und Betreiber dieser Internetpräsentation

Marktgemeinde Dobl

Unterberg 30
8143 Dobl
Steiermark, Österreich

Tel.: 03136/521 11-0
Fax: 03136/521 11-9
e-mail: gde@dobl.steiermak.at
www.dobl.at

DVR 0035335
UID-Nr. ATU285 584 05

Bankverbindung: Kto-Nr. 2.000.040 bei der RB Unterpremstätten (BLZ 38.477)

Einbringung von Unterlagen und Schriftstücken

Für die Einbringung von Schriftstücken und Unterlagen stehen folgende Möglichkeiten und Adressen zur Verfügung:

Per Post: Marktgemeinde Dobl, A-8143 Dobl, Unterberg 30
Per Telefax: Nr. 0043 (0)3136 52111 9
Per E-mail: ausschließlich die Adresse: gde@dobl.steiermark.at
Briefkasten beim Gemeindehaus-Eingang

Allgemeines:
Übermittelte E-Mails und allenfalls angehängte Dateien müssen mit IBM-kompatiblen PCs (Microsoft Windows- und Linux-Betriebssysteme) gelesen werden können.
Die Dateigröße einzelner E-Mails (inklusive aller Anhänge) darf 5 MB nicht übersteigen.

Dateiformate
Lesbare und daher akzeptierte Dateiformate sind ausschließlich folgende Dokumente und Dateien: Reine Textdateien (txt) und Dokumente, welche mit der Software Microsoft Word für Windows (doc, rtf) oder mit Microsoft Excel (xls) erstellt wurden und ohne Eingabe von Kennworten vollständig gelesen werden können; weiters Adobe Acrobat-Dateien (pdf).
An Bilddateien können verarbeitet werden: gif, jpg, tif, tiff, bmp

Datenkomprimierung
Dateien dürfen als zip-Datei komprimiert („gepackt“) werden, allerdings darf kein Kennwort zum Öffnen bzw Entkomprimieren erforderlich sein.

Zulässige Datenträger
Unterlagen und Anbringen können auch auf Datenträgern eingebracht werden. Folgende Datenträger sind zulässig:
CD-Formate (Compact Disc, 12 cm): 700 MB/80 Min: CD, CD-R, CD+R, CD-RW, CD+RW; weiters CD-Formate (8 cm)
DVD-Formate (Digital Versatile Disc, 12 cm) der Standards DVD-5 und DVD-9 (4,7 GB/120 Min bzw 8,2 GB: DVD, DVD-R, DVD+R, DVD-RW, DVD+RW)
Alle vorgenannten Vorgaben (allerdings ohne Beschränkung hinsichtlich der Dateigrößen) gelten auch für die Einreichung auf Datenträgern. CD- und DVD-Datenträger müssen finalisiert sein, um sicher lesbar zu sein.
Innerhalb der Amtszeiten können Anbringen auch unter Verwendung folgender Speichermedien vorlegt werden, welche dann auf die EDV-Anlage der Gemeinde kopiert werden und Ihnen anschließend der Datenträger wieder zurück gegeben werden kann: USB-Stick (USB 1.0. USB 2.0), SD-Card

Sonstige Datenträger und Übertragungswege bzw. -möglichkeiten sind nicht zulässig.

Weitere Hinweise

Sollte die EDV der Gemeinde durch eine der eingebrachten Dateien Schaden nehmen oder Dritten Schäden zufügen, kann die Gemeinde Schadersatzansprüche gegen den Einbringer geltend machen. Auf die Notwendigkeit der Verwendung von stets aktuell gehaltenen Virenschutzprogramme wird daher besonders hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Übermittlungsrisiko der elektronischen Einreichung schriftlicher Anbringen ausschließlich beim Absender liegt.
Die Gemeinde kann auffordern, elektronisch eingereichte Anbringen schriftlich zu bestätigen.

 

Copyright

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Bild- Audio- und Videomaterial

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