Mehrzweckhalle

Die im Zuge des VS-Neubaus im Jahre 2000 in Dobl fertiggestellte Mehrzweckhalle steht grundsätzlich neben der Funktion als Turnsaal der Volksschule Dobl auch zur Vermietung für verschiedenste Veranstaltungen zur Verfügung. Diese Informationen sollen allen Mietern bzw. Veranstaltern als Hilfestellung bei der Anmietung dieser Mehrzweckhalle dienen.
Das Foyer hat eine Größe von ca. 140 m2, die Halle von ca. 400 m2.
Die Bühne (zusätzlich zur Halle hat eine Fläche von ca. 30m2.

Betreiber:

Marktgemeinde Dobl, 8143 Dobl, Unterberg 30
Tel.: 03136/521 11-0, Fax: 03136/521 11-9
e-mail: gde@dobl.steiermark.at
Internet: www.dobl.at

Ansprechpersonen:
 
Gde-Arbeiter Gerhard Zach, 0699/1521 11 80 (Hallenwart) 
Gde-Arbeiter Romann Höcher 0699/1521 11 81 (Hallenwart-Stellv.)
Gde-Arbeiter Mario Cibinello 0699/1521 11 82 (Hallenwart-Stellv.)

Elisabeth Walter u. AL Franz Habith im Gemeindeamt (Terminverwaltung/Verrechnung)
Bgm. Anton Weber

Detailfragen zur Vermietung

Welche Räume sind bei einer Vermietung inbegriffen, was kann vermietet werden?

Das Foyer mit Ausschank kann (auch allein) angemietet werden
 
Der Mehrzwecksaal kann allein oder mit Foyer (Ausschank) angemietet werden.
 
Grundsätzlich ist der jeweilige Raum vermietet, zum Saal der Bühnenbereich dazu.
 
Inbegriffen sind die WC-Anlagen sowie bei Sportveranstaltungen die Duschen.
 
Der Bereich zwischen den Duschen und dem Zugang zum Saal hinter dem Arzt/Technikraum kann als Lagerbereich genutzt werden. (Die Gemeinde übernimmt für die gelagerten Sachen keine Haftung). Sonstige Räumlichkeiten nur nach Absprache mit den Vertretern der Gemeinde. In der Vermietung inbegriffen ist die mögliche Nutzung von Bühnenelementen, einer integrierten Tonanlage sowie wenn notwendig, die Verlegung eines Schutz-Bodenbelages.

Wie komme ich in den Saal

 (Schlüssel), wer erklärt mir die Räume etc.?

Die Anmeldung bzw. Reservierung erfolgt über Herrn Habith oder Frau Walter im Gemeindeamt
 
Die Übergabe der Räumlichkeiten und des Schlüssels bzw. Erklärung der Haustechnik (Versorgung, Entsorgung etc.)
erfolgt durch den Hallenwart (Zach Gerhard) nach vorheriger Terminvereinbarung mit diesem vor Ort.

Wer ist bei technischen Fragen oder Problemen zuständig

und wie ist diese Person erreichbar?

Für technische Fragen und Probleme bzw. im Notfall ist der Hallenwart oder die sonstigen oben angeführten Vertreter der Gemeinde in der angeführten Reihenfolge (bzw. nach Bekanntgabe bei der Übergabe der Halle) zuständig und erreichbar.
 

Wie funktioniert die Müllentsorgung

und wer ist dafür zuständig?

Grundsätzlich ist für die Sammlung, Trennung und Abfuhr der Abfall- und Reststoffe der Veranstalter zuständig. Die notwendigen Müllsäcke (€ 4,00/Stück) sind rechtzeitig im Gemeindeamt zu besorgen bzw. können bei Übergabe des Schlüssels in der Halle vom Hallenwart bezogen werden. Die aufgestellten Alt- und Reststoff­container sind für Veranstaltungen nicht vorgesehen und dürfen nicht benutzt werden. Details sind mit dem Hallenwart anlässlich der Übergabe der Halle zu klären. 

Aufgaben bzw. Verantwortung des Veranstalters

Der Veranstalter hat dem Betreiber (Hallenwart) eine Person zu benennen, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist und als Kontaktperson zwischen Betreiber (Hallenwart) und Veranstalter gilt. Diese Person ist verantwortlich für das Abschalten des Lichts, Versperren der Türen, Rückgabe der Schlüssel, Reinigung etc.

Im Mehrzwecksaal selbst besteht absolutes Rauchverbot!
Bei sportlichen Tätigkeiten in der MZH dürfen nur Turnschuhe mit weißen Sohlen verwendet werden!
Eine ev. Dekoration des Saales kann vom Veranstalter unter vorheriger Absprache mit dem Hallenwart erfolgen. Tische (45) und Sessel (400) sind vorhanden und wenn benötigt, vom Veranstalter aufzustellen.
Parken ist auf den dafür vorgesehen Flächen vor und hinter der Halle bzw. hinter der Pfarrkirche und (zuletzt) auch entlang der Zufahrtsstraße von der Landesstraße aus möglich. Für die Parkordnung ist der Veranstalter zuständig, entstandene Schäden (Grünanlagen) sind vom Veranstalter zu ersetzen.

Was ist nach der Veranstaltung zu beachten?

Die benutzten Räumlichkeiten sind dem Hallenwart vom Veranstalter spätestens bis 12.00 des Folgetages in dem Zustand, in dem sie übernommen worden sind, wieder zu übergeben.

Reinigung: 

Der Mehrzwecksaal und das WC sind besenrein zu übergeben.
Das Foyer ist feucht aufzuwischen.
Reinigungsmaterial bzw. Wasserentnahme sind bei der Übergabe zu klären!
Beschädigungen jeglicher Art sind bei der Rückgabe zu melden und (z.B. Gläserbruch) zu ersetzen.
In jedem Fall ist der Schlüssel nach Beendigung der Veranstaltung bzw. bei länger dauernder Anmietung bei der Abmeldung an die Gemeinde bzw. an den Hallenwart zu retournieren.
 

Kosten der Saalmiete

(pro Stunde Nutzung) / sonstige Bedingungen:

NEU ab 01.09.2009
€ 33,00 (für Dobler Vereine bzw. Einzelpersonen) mit Benützung der Duschen
€ 50,00 (für Auswärtige)
€ 16,00 für sportliche Tätigkeit (von Dobler Vereinen bzw. Einzelpersonen, ohne Benützung der Dusche)
für das Foyer wird ein Pauschale von € 100,00 verrechnet 
(alle Angaben inkl. USt)

· je 1 Stunde vor und nach der Veranstaltung (ausgenommen sportliches Training) wird grundsätzlich für Auf- u. Abräumen bzw. Reinigung verrechnet. Bei Anmietung des Saales wird die Pauschale für das Foyer immer dazu verrechnet. In den Beträgen ist der Aufwand für Strom, Beheizung etc. enthalten.

· Bei Dauervermietungen (z.B. sportliches Training über die Wintermonate) behält sich die Gemeinde vor, den Saal für einzelne größere Veranstaltungen an andere Veranstalter zu vermieten.

· Dauervermietungen gelten solange und werden solange verrechnet, als nicht eine dezidierte Abmeldung im Gemeindeamt erfolgt.

Anmeldeformular sportlich
Anmeldeformular allgemein
 

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