
Standesamt/Staatsbürgerschaft
AR Habith Franz
Standesbeamter
Tel.: 03136/521 11-11 oder 0699/1521 11 11
Fax: 03136/521 11-9
f.habith@dobl.steiermark.at
- Ausstellung von Urkunden aus den Standesamtsbüchern
- Entgegennahme von Erklärungen
- Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot)
- Eheschließungen usw.
- Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen
Infos über notwendige Formulare und Unterlagen bietet der
Behördenführer der Bundesregierung
- Infos und Formulare zum Thema Geburt auf "help.gv.at"
- Infos und Formulare zum Thema Eheschließung auf "help.gv.at"
Eheschließung
Welche Urkunden gem. § 21 PStV sind für eine Eheschließung vor dem Standesbeamten notwendig? (Ergänzungen sind möglich)
a) Eine Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate) - diese ist nicht mit der Geburtsurkunde zu verwechseln. Die Abschrift ist bei dem Standesamt erhältlich, bei dem die Geburt in das Geburtenbuch eingetragen wurde (z. B. geboren im LKH Graz - Standesamt Graz, Magistrat oder geboren im LKH Deutschlandsberg - Standesamt Deutschlandsberg usw.). Bei im Ausland Geborenen ist eine Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä. notwendig.
b) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
c) Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
d) Heiratsurkunden ALLER Vorehen
e) Ehescheidungsurteile bzw. Beschlüsse MIT Rechtskraftklausel
f) Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder
g) eventuell Heiratsurkunden der Eltern
Sterbefall
Für die Beurkundung des Todes beim zuständigen Standesamt (Ort des Sterbefalles) werden benötigt:
a) Geburtsurkunde
b) Heiratsurkunde der letzten Ehe
c) Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis)
d) Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes (Meldezettel)
e) Todesbestätigung (vom aufnehmenden Arzt)
Verlassenschaftsabhandlung
Die Personenstandsbehörden (Standesämter) sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht (BG f. ZRS Graz) vom Todesfall zu verständigen.
Die Todfallsaufnahme wird durch den hiefür zuständigen öffentlichen Notar (für Dobl Mag. Esposito) als Gerichtskomissär durchgeführt.
Für die Todfallsaufnahme sind folgende Angaben bzw. Unterlagen erforderlich:
a) Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
b) Personaldokumente des Verstorbenen (Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
c) Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
d) letztwillige Verfügungen (Testament)
e) letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
f) kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass: Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögensteuererklärung, Versicherungsbelege insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere usw.
g) Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Was brauchen Sie für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises?
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises in Dobl muss diejenige Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt wird, den Hauptwohnsitz in Dobl haben.
Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung:
- amtlicher Lichtbildausweis
weitere Dokumente:
- Ledig und ehelich vor dem 1.9.1983 geboren
a) Geburtsurkunde
b) Heiratsurkunde der Eltern
c) Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
- Ledig und unehelich am bzw. nach dem 1.9.1983 geboren
a) Geburtsurkunde
b) Geburtsurkunde der Mutter
c) Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
- Ledig und durch spätere Eheschließung Ihrer Eltern legitimiert
a) Geburtskurkunde
b) Geburtsurkunde der Mutter
c) Heiratsurkunde der Eltern
d) Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
- Verheiratet, geschieden oder verwitwet
a) Geburtsurkunde
b) alle Heiratsurkunden (dieser Ehe und aller aufgelösten Ehen)
c) rechtskräftige Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde(n)
d) alter Staatsbürgerschaftsnachweis, der auf einen früheren Familiennamen lautet
e) Eheschließung vor dem 1. Juli 1966: Frauen benötigen bei aufrechter/verwitweter Ehe den Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. den Verleihungsbescheid des Ehemannes
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades